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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Schmid GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schmid GmbH

I. Vorwort

  1. Wir, Schmid GmbH, FN 95502w, sind eine in Österreich registrierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 4760 Raab.
  2. Das Leitbild des sorgfältigen und gewissenhaften Unternehmers bestimmt unser tägliches Tun und Handeln. Die gleichen Ansprüche stellen wir auch an unsere Geschäftspartner („Kunde“). In diesem Sinne freuen wir uns auf die Kooperation mit Ihrem Hause.

II. Allgemeines

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen (insbesondere Liefer-, Kauf- Dienstleistungs-, Planungs- und Werkverträge) zwischen uns und dem Kunden.
  2. Wir schließen Verträge ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind und zwar auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
  3. Allfällige AGB sowie Gegenbestätigungen oder Gegenangebote des Kunden sind ungültig und werden diese von uns hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn dieser die Gültigkeit der Bedingungen des Kunden in seinen Bestellungen ausdrücklich verlangt. Bei Widerspruch haben die AGB von uns Vorrang.

III. Vertragsgrundlagen

  1. Sämtliche unserer Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Erfüllungszeitpunkt – stets freibleibend.
  2. Bestellungen und Aufträge des Kunden gelten (auch wenn sie in Form einer Annahme erfolgen) von uns erst dann und ausschließlich mit unseren Bedingungen als angenommen, wenn wir sie ausdrücklich mit der Auftragsbestätigung binnen angemessener Frist schriftlich bestätigt haben (Vertragsabschluss).
  3. Als Vertragsgrundlage gelten die gesamten, dem Vertragsabschluss zugrunde gelegten Unterlagen, und zwar in nachstehender Reihenfolge:
    1. unsere, dem Kunden übermittelte Auftragsbestätigung;
    2. unser (freibleibendes) Angebot;
    3. unsere AGB;
    4. von uns übermittelte Info- und Datenblätter;
    5. von uns übermittelte Bemusterungs- und Planungsunterlagen;
    6. Standards gemäß ÖNORM B 2110;
    7. die Bestellung bzw. der Auftrag des Kunden;
    8. sonstige Vertragsgrundlagen.
  4. Angaben wie bspw. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Pflichten Dritte einzuschalten, sofern dies nicht berechtigterweise vom Kunden ausgeschlossen wurde.

IV. Preise

  1. Sofern von uns nichts anderes bestätigt wird, verstehen sich unsere Preise ab Werk (EXW, Incoterms 2020) ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Wenn uns zwischen Vertragsabschluss und Leistung zusätzliche oder erhöhte Kosten anfallen, etwa aufgrund von Rohstoffpreissteigerungen, Energiepreisänderungen oder gesetzlicher Abgaben, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
  3. Regiearbeiten werden stets nach Stunden zzgl. verbrauchtem Material in Rechnung gestellt.
  4. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, hat der Kunde ein angemessenes Entgelt zu bezahlen.
  5. Selbiges gilt für Überschreitungen des Angebotes, die dadurch zustande kommen, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen unrichtig oder unvollständig sind oder vom Kunden bereitgestellte Vorleistungen nicht ordnungsgemäß erbracht wurden.

V. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

  1. Unser Entgelt ist grundsätzlich ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  2. Wechsel, Schecks oder anderweitige Zahlungsmittel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.
  3. Wird der Rechnungsbetrag nicht binnen längstens 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum bezahlt, gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug.
  4. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
  5. Wenn sich die Kreditwürdigkeit des Kunden verschlechtert oder fällige Forderungen nicht bezahlt werden, sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen.
  6. Der Kunde verzichtet auf das Recht der Aufrechnung, außer im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für rechtskräftig festgestellte oder von uns anerkannte Forderungen.

VI. Behördliche Genehmigung / Rechte Dritter

  1. Der Kunde hat für die Einholung und das Vorliegen sämtlicher behördlicher Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen selbst Sorge zu tragen.
  2. Der Kunde sagt ausdrücklich zu, dass durch die von uns zu erbringenden Leistungen keine Rechte Dritter verletzt werden.
  3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterialien obliegt dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

VII. Leistungsausführung / Übergabe / Gefahrenübergang

  1. Ort der Vertragserfüllung ist unser Firmensitz in Raab, sofern nichts anderes vereinbart wird.
  2. Wir sind zu angemessenen Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
  3. Wird eine Ware auf Verlangen des Kunden versendet, geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
  4. Von uns eingesetzte Pflanzen gelten mit der Übergabe als übernommen, auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht angewachsen sind.
  5. Unsere Leistungs- und Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
  6. Lieferungs- und Leistungshemmnisse wegen höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder ähnlicher Umstände berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Wird eine vereinbarte Leistungszeit überschritten, hat der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  8. Nimmt der Kunde die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht an, sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
  9. Polierberichte werden dem Kunden nach Fertigstellung vorgelegt und gelten als anerkannt, wenn sie nicht binnen 5 Werktagen schriftlich beanstandet werden.

VIII. Rücktritt / Stornierung

Rücktritte von Bestellungen und Aufträgen des Kunden sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. In diesem Fall sind wir berechtigt, eine Stornogebühr von 40% des Auftragswertes zu verrechnen.

  1. Im Übrigen gelten die Punkte VII.6., VII.7., VII.8. und X.5. dieser AGB.

IX. Gewährleistung / Schadenersatz

  1. Die Qualität unserer Ware richtet sich nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweiligen ÖNORMEN.
  2. Mutterboden oder Humuslieferungen erfolgen naturbedingt mit schwankender Qualität.
  3. Wir haften für den Anwuchs von Pflanzen nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen uneingeschränkt.
  5. Die Bestimmungen über die Maßgeblichkeit von Polierberichten gelten auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen.
  6. Der Kunde ist beim Kauf einer Ware verpflichtet, diese sofort bei Übernahme auf Mängel zu prüfen.
  7. Ungeachtet dessen ist jede Beanstandung ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen 8 Tagen schriftlich erfolgt.
  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe, soweit nicht zwingend eine längere gesetzliche Frist gilt.
  9. Bei form- und fristgerecht vorgebrachten Beanstandungen leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder Verbesserung.
  10. Zum Schadenersatz sind wir nur verpflichtet, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.
  11. Der Kunde ist verpflichtet, mögliche Schäden gering zu halten.
  12. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegenüber unseren Mitarbeitern und Beauftragten.
  13. In allen gesetzlich zulässigen Fällen ist unsere Haftung auf den Auftragswert begrenzt.

X. Sonstige Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, damit wir unsere Leistungen ordnungsgemäß erbringen können.
  2. Der Kunde stellt uns die notwendigen Rahmenbedingungen wie Zufahrten, Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung.
  3. Für die Planung, Errichtung, Montage und Inbetriebnahme sind uns die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu übermitteln.
  4. Für die Einholung und das Vorliegen behördlicher Bewilligungen ist der Kunde verantwortlich.
  5. Sofern von uns Leistungen beim Kunden vor Ort erbracht werden, stellt der Kunde sicher, dass die Arbeitssicherheit gewährleistet ist.
  6. Die allfällige Planung und Auftragsdurchführung erfolgt auf Basis der vom Kunden übermittelten Unterlagen und Informationen.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informations- und Mitwirkungspflichten rechtzeitig zu erfüllen.
  8. Arbeits- und Lagerplätze werden vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

XI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung.
  2. Durch die Einsetzung insbesondere durch Einbau oder Vermischung erlischt unser Eigentum nicht.
  3. Waren, an denen wir Eigentum erwerben, dürfen vom Kunden weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

XII. Schutzrechte / Geheimhaltung

  1. Durch den Vertragsabschluss verzichten wir keinesfalls auf unsere Urheber- oder Schutzrechte.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche übergebenen Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

XIII. Gerichtsstand / Sonstiges

  1. Erfüllungsort ist unser Sitz.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Schärding.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
  5. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Fassung und Übersetzungen gilt die deutsche Fassung.
  6. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

XIV. Verbrauchergeschäfte

Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

XV. Datenschutz

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
  2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten zur Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden.

Raab, am 02.05.2025